Taschenmesser als Zweihandmesser oder Einhandmesser
Ein Taschenmesser ist ein Klappmesser, dessen Klinge zum sicheren Transport in den Griff eingeklappt werden kann. In Österreich ist es als Feitel bekannt, während es in der Schweiz als Sackmesser oder Sackhegel bezeichnet wird.
Taschenmesser lassen sich nach Einhandmesser und Zweihandmesser einteilen:
- Zweihandmesser benötigen beide Hände zum Öffnen. Eine Hand hält den Griff, während die andere die Klinge entweder mit einem
Nagelhau oder dem stumpfen Ende der Klinge aufklappt.
- Einhandmesser können mit einer Hand geöffnet werden. Dazu gehören Klappmesser, die durch Druck des Daumens auf eine Bohrung,
einen Klingenknopf oder einen Hebel geöffnet werden. Die Klinge arretiert durch mechanische Sicherungen, wie zum Beispiel
Liner-Lock oder Back-Lock, fest. Messer, deren Klingen nicht durch eine mechanische Verriegelung gesichert werden, gelten nicht
als Einhandmesser im rechtlichen Sinne.
Unsere angebotenen Taschenmesser und Klappmesser haben eine Klingenlänge von unter 12 cm und können frei verkauft werden. Springmesser oder als Waffen klassifizierte Messer führen wir nicht.